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User in diesem Forum: 1 Gäste
 
23.11.08 22:30
olipool
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Joined: 09 Oct 2003
Posts: 1345
Rechtsfrage: Sampling von Bildern
Hallo zusammen,

nach dem die Rechtslage zum Samplen von Musik ja nun zweideutig geklärt wurde, würde ich gerne wissen, wie es sich bei Bildern und Fotos verhält.
Konkret: woraus darf ich meine Zutaten für ein Matte Painting rekrutieren? Googles Bildersuche? Oder bleiben nur die kostenpflichtigen Bilderbörsen?

Danke schon einmal!
24.11.08 09:00
opcode
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Joined: 25 Nov 2005
Posts: 1508
Ohne die Rechtslage wirklich zu kennen würde ich sagen Bilder und Bildausschnitte sind noch strenger in Sachen Urheberrecht zu bewerten wie Tonsamples.

Da z.B. Texturen für Animationsprogramme kommerziell verwertet werden ist damit zu rechnen, dass "Sampeln" von Bildern rechtlich geschützt sind. Sonst würde dieses Geschäftsmodell nicht funktionieren.

Gefühlsmäßig würde ich also sagen, Finger weg von Googles Bildsuche. Freie Bilderbörsen gibt es ja auch und für Mattepaintings sollte man da weit genug kommen.
24.11.08 11:56
Endless_Dark
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Joined: 28 Jan 2008
Posts: 130
_________________
~ never shall innocent blood be shed ~
~ yet the blood of the wicked shall flow like a river ~
~ the three shall spread their blackened wings and be the vengeful striking hammer of god ~
Schau dich doch mal um wies bei Werbung/Flyern/Grafiken ist. Nämlich: Finger weg, wenn man keine Rechte hat. Ich denke mal, es wird ähnlich sein...
24.11.08 16:10
bewegtbild
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Joined: 21 Feb 2007
Posts: 65
Gleicher Meinung. Zur Illustration einen Beitrag bei Heise zu diesem Thema:

http://www.heise.de/newsticker/Gericht- ... ung/119344

Wenn du also ein Bild "samplest", das Getty gehört, zieh Dich warm an....

Sollte ja eigentlich genug Bilder frei verfügbar geben, oder? Und sonst frag den befreundeten Fotografen, ob er für Dich mal durchs Land ziehen könnte...
24.11.08 17:50
olipool
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Joined: 09 Oct 2003
Posts: 1345
Haha ich lach mich schlapp:
Quote:
Im Wege der negativen Feststellungsklage rief das Unternehmen das Landgericht München an, um feststellen zu lassen, dass der Bildagentur keinerlei Geldansprüche zustehen würden.


Sehr witzig auch, dass die Designerin einfach so davon kommt...tststs...


Ja klar, ich hatte nicht vor groß rumzuklauen, das verführt natürlich extrem, grad bei privaten Fotos: fliege ich jetzt nach Südafrika oder klau ich mir den Tafelberg aus einem Urlaubsblog? Oder eben nen bestimmten knorrigen Baum dens so in keiner Bildagentur gibt.
Finde ich im Grunde hochphilosophisch: In der Natur gibts einen Baum und jeder kann den fotografieren, das Copyright besteht also nicht auf den Bildinhalt sondern auf das Foto an sich, sprich: die jpg-Datei.
Was, wenn ich diese Datei anzeigen lasse und abfotografiere? Was wenn ich den Baum freistelle, oder auch nur einen Pixel, dann ist es ja nicht mehr das geschützte Foto?
Und weiter: wenn ich kein Digitalfoto fotografieren und weiterverwenden darf, darf ich dann ein Gemälde fotografieren, das jemand gemalt hat? Oder eine antike Statue, die ein Künstler geschaffen hat? Oder eben einen Baum, den ein Gärtner gepflanzt hat? Wo ist ein Foto nur eine Reproduktion und wo ein neues Original?

Man, das flasht :-)
24.11.08 18:08
Jimbo
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Joined: 08 Mar 2007
Posts: 412
Da muss ich dir echt mal zustimmen. Du hast es auf den Punkt gebracht.
Aber glaubst du wirklich, der Urheber wird feststellen können, dass es "sein" Baum ist, den du da für deine Zwecke freigestellt verwendest?
Ansonsten, bei privaten Fotos, frag doch einfach die Urheber. Hab ich bis jetzt auch immer so gemacht, wenn ich über die Google Bildersuche ein Bild gefunden hab und es verwenden wollte. Gab es nie Probleme mit.
24.11.08 18:34
Psychodad
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Joined: 01 Nov 2001
Posts: 2383
Location: Deutschland
Hachja, da fällt mir doch immer wieder dieses lustige Beispiel des Urheberrechts ein:
Quote:
Laut offizieller Webseite der Betreibergesellschaft des Eiffelturms sei die nächtliche Turmbeleuchtung nach französischem Recht urheberrechtlich geschützt, so dass vor Veröffentlichung von Fotos Gebühren an die Société Nouvelle d'Exploitation de la Tour Eiffel (SNTE) zu entrichten seien.

(http://de.wikipedia.org/wiki/Eiffelturm)
24.11.08 19:35
Jimbo
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Joined: 08 Mar 2007
Posts: 412
Die spinnen, die Franzosen!
O Mann, in was für einer Welt leben wir bloß... :D
Aber mal im Ernst, wie wollen die das denn überprüfen, ob jemand auch tatsächlich Gebühren bezahlt hat? Und vor allen Dingen, wieso muss man für ein Foto des Turmes während er leuchtet, überhaupt Geld bezahlen? Ist die Stromrechnung zu hoch?

Ob das mit der Tower Bridge in London wohl auch so gehandhabt wird? ;)
24.11.08 20:17
olipool
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Joined: 09 Oct 2003
Posts: 1345
Hehe, die spinnen die Römer :-)

@Jimbo: Nein, das wird denke ich kein Urheber feststellen können, ich frag mich ja auch, woher ein Bildanbieter nach drei Jahren rausbekommt, wer seine Bilder illegal verwendet.
Aber ich meine auch nicht die Praxis sondern die Theorie: angenommen, die Pixel sind sowas wie die Atome eines "realen" Fotos aus Papier und jedes Atom/Pixel wäre eindeutig identifizierbar, dann stellen sich mir folgende Fragen:
-Ist das verwenden eines einzelnen Pixels illegal? Es gehört immerhin eindeutig zur Leistung seines Herstellers.
-Eine digitale Kopie von diesem Pixel hat ja lediglich das Originalpixel zum INHALT aber es hat eine eigene Identität. Ist diese Kopie also verboten?

Bei einem Foto kann ja der Inhalt nicht geschützt sein (Ausnahme Frankreich!), weil ihn jeder fotografieren kann. Fraglich wird es, wenn es sich um eine handwerkliche Leistung handelt (Ausleuchtung) oder eine Fotomontage. Aber: eine digitale Kopie hat ja nur den Inhalt mit dem Original gemeinsam, folglich kann es doch auch nicht illegal sein %-) Es gibt ja auch Kopien von Gemälden, die man sich hinhängen kann (Kunstdrucke).

Auch intressant: FX-Shots. Darf ich in meinem Film einen VFX-Shot aus Herr der Ringe nachbauen? Also nicht abfotografieren sondern 1:1 nachbauen; Fotos dafür selber machen, Compositing etc. Denn damit kopiere ich ja auch einen Inhalt.

Letztlich stellt sich mir bei einer Kopie die Frage, was genau das Ding ist, was rechtlich geschützt ist.
24.11.08 20:22
opcode
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Joined: 25 Nov 2005
Posts: 1508
das Problem ist nicht die Sinnhaftigkeit von Gesetzen, sondern die Folgen daraus.

Wenn man vor Gericht stehst nutzt es nichts, das Gesetzt doof zu findet. Die Konsequenzen können empfindlich sein.

Beim einklagbaren Urheberrecht geht es auch um die Schöpfungshöhe und das hat nichts mit der Färbung einzelner Pixel zu tun. Erbsenzählerrei bringt wie erwähnt vorm Gesetzt gar nichts.

Wenn man einen Sportfotografen bei seiner Arbeit beobachtet hat, dann erkennt man, das ist harte Arbeit. Obwohl er nichts ausgeleuchtet hat und keinen Einfluß auf das Spielgeschehen hat. Das Urheberrecht sichert ihm seine Existenz, weil er schließlich von den Bildern leben muss.

Eine Szene aus einem Kinofilm 1:1 zu reproduzieren ist meiner Meinung ein dreister Diebstahl. Die meisten wissen wie viel Arbeit hinter einer Szene steckt schon bevor sie überhaupt gefilmt wird. Diese Arbeit ist nicht tatsächlich in den Pixeln zu sehen. Alleine schon das Drehbuchschreiben kann eine schwere Schinderrei sein. Sowas läßt man sich doch ungern ungefragt nehmen.
24.11.08 20:42
olipool
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Joined: 09 Oct 2003
Posts: 1345
Ok ich stelle mal klar, dass ich das Urheberrecht für sinnvoll halte und respektiere. Ich will es nicht aushebeln oder in Frage stellen. Es ist eine rein hypothetische Überlegung.

Ich finde es unheimlich schwer, das alles genau zu definieren, moralisch und verstandesmäßig ist ja meistens klar was in Ordnung ist und was nicht. Aber Gesetze sollen normalerweise ja eindeutig ohne Interpretation anwendbar sein (was sie eigentlich fast nie sind, außer vielleicht die Punkteregelung in Flensburg:-). Und eben zu dem Thema Bilder und Digitalität habe ich über die Grenzen der Gesetzesdefinition nachgedacht.
Vielleicht sollte ich mal nachlesen, wie der genaue Wortlaut ist :-)
24.11.08 20:43
knauhau
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Joined: 01 Jul 2007
Posts: 115
Urheberrechtsgesetz (UrhG) Stand: 20.05.2008

§ 2. Geschützte Werke. (1) Zu den geschützten Werken der [...] Kunst gehören insbesondere:
[...]
5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
[...]

§ 23. Bearbeitung und Umgestaltung. Bearbeitung oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. [...]
28.11.08 19:08
bostero
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Joined: 15 Jul 2007
Posts: 41
28.11.08 21:41
opcode
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Joined: 25 Nov 2005
Posts: 1508
Die Begründung für die Höhe der Strafe inklusive Alternative und der Verweis darauf, dass eine extra gebuchte Fotoproduktion deutlich teurer gewesen wäre zeigt worum es beim Urheberrecht tatsächlich geht. Da es aber viel Interpretationsspielraum gibt ist es aber auch das Feld findiger Anwälte die einfach mal problieren wollen was geht.
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