Hallo,
ich hatte vor einigen Jahren ein Buch geschrieben, kein Drehbuch, sondern ein Taschenbuch, welches ich im Novum-Verlag anbiete ( http://www.amazon.de/CHIPS-gr%C3%B6%C3%9 Fte-Betriebsdiebstahl-deutschen-... ).
In dem Buch geht es um die Erlebnisse eines ehemaligen Mitarbeiters von Hewlett Packard, der sich eines Tages dazu entschliesst, seien Arbeitgeber zu bestehlen. Angestiftet wird er durch einen Hehler, den er durch Zufall kennen lernt. Hier geht es um wertvolle Speicherchips.
Die erste Tat gelingt und dann macht der Hehler ein Angebot, was er nicht ausschlagen kann. Durch das erkennen und ausnutzen von bereits im Unternehmen vorhandenen Schwachstellen, "verdient" der kriminelle Mitarbeiter pro Tag 100.000 DM, erstaunlicher Weise gelingt ihm das 6 Monate lang. Mit ca. 11,8 Millionen DM in Bargeld wandelt sich sein Leben. Stammkunde bei Cartier in Stuttgart, mit VIP.Partys. Prommidiskotheken, wo er neben Claudia Schiffer und David Copperfield sitzt, Villenkauf, Scheinfirmen auf der Isle of Man und Liechtenstein, teure Anzüge und Reisen, aber der geschädigte Konzern will nichte bemerkt haben und nur der Zufall macht alles ein Ende. Schaden ca. 62 Millioen DM.
Gerichtlich betrachtet dürfte es sowas gar nicht geben und doch ist es in Deutschland passiert.
Der Fall wurde zum grössten Betriebsdiebstahl in der deutschen Kriminalgeschichte.
Heute unterrichtet der ehemalige Täter in speziellen Seminaren Wirtschaftsprüfer, Manager und Kriminalbeamte, denn sein Fachwissen ist nahezu grandios, er erkennt Schwachstellen im Unternehmen, wenn er nur wenige Tage vor Ort ist.
Wer sich für den Inhalt des Buches interessiert, bitte melden.
So, nun die Idee. Der Stoff ist im Grunde so genial, dass man daraus einen Film machen könnte. Das könnte gleichzeitig ein Film sein, der Unternehmer warnt und signalisiert, das nichts unmöglich ist.
Wie kommt man nun an die Adressen, wo solche Inhalte erwünscht, also gesucht werden ?
Geht das nur über die großen TV Sender ?

Hm.
ich würde sagen:
Versuche einen guten Drehbuchautoren für Deine Idee zu gewinnen, der auch entspr. Verbindungen zu (erfolgreichen) Produzenten hat.
14:19
.
...Erlebnisse eines ehemaligen Mitarbeiters von Hewlett Packard, der sich eines Tages dazu entschliesst, seinen Arbeitgeber zu bestehlen...
Sie waren das aber nicht zufällig selber, Herr Brannys?
Dann müssten ja eigentlich noch ein paar Euros ( bzw. DM) übrig sein für eine eigene Produktion.
17:03
Stimmt sogar -> http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-91 09429.html
17:35
Wenn noch niemand das Buch verfilmen wollte und deswegen nachgefragt hat? Dann ist so was anscheinend in den letzten 15 Jahren nicht gesucht worden. Das zum einen.
Zum anderen: So lange nicht vollkommen klar ist, wo die Verfilmungsrechte liegen (meist beim Verlag)
und eine entsprechende Vereinbarung vorliegt, wird kein ernst zu nehmender Autor sich da dran setzen.
Oder dafür Kontakte einsetzen.
17:46
Zu den Verfilmungsrechten schreibe ich einmal aus eigener Erfahrung: standardmäßig sichern sich die Verlage
das Verfilmungsrecht. Doch zwei Jahre nach Erscheinen hat der Autor das Recht, alle Rechte, die der Verlag
bisher nicht genutzt hat, zurückzurufen. Dafür braucht man noch nicht einmal einen Anwalt. Am besten vorher
mal nett anrufen, den Fall besprechen und den Brief (Einschreiben Rückschein) ankündigen, darin kann man dem
Verlag eine Antwortfrist von zwei Wochen einräumen. Meldet sich der Verlag nicht, gibt es den nächsten Brief
mit der Bitte um Bestätigung, dass die betreffenden Rechte wieder beim Autor liegen.
Geregelt ist das alles im § 41 UrhG
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__41.ht ml
Falls sich der Verlag meldet und eine Nachfrist zur Verwertung beansprucht, so muss man sich mit ihm darauf
einigen. Mehr als sechs Monate werden's aber nicht. Je länger das Erscheinen des Buches zurückliegt, desto
kürzer dürfte die Nachfrist ausfallen. (Widersprechen kann der Verlag diesem Anspruch des Autors nicht.)
Schwieriger wird es, wenn sich der Verlag überhaupt nicht meldet. Dann liegen zwar die Rechte wieder beim
Autor, doch kann er es nicht beweisen. Da würde nur eine Feststellungsklage helfen.
Sobald dieser wichtige Brief vom Verlag vorliegt, dass man die Rechte als Autor an dem Buch hat, kann man
sich daran machen ein Drehbuch zu schreiben. Ist einem das zuviel Aufwand, schreibt man eben ein Exposé
von fünf bis acht Seiten Länge. Und damit geht man dann hausieren: Produktionsgesellschaften und Fernseh-
sender kann man alle anrufen.
22:29