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1 - Grundlagen Hallo,
ich hab ein paar Fragen zu Verträgen.
Wenn ich Schauspieler hab, die kostenlos mitspielen und ich den Film verkauf, wie sichere ich mich ab, dass sie kein Anspruch erheben können. Ist das überhaupt nötig?
Wenn ich von einer Bandmusik bekomm zum Benützen, sollt ich dann auch ein Vertrag abschließen oder was ist da ma besten.
Vielen Dank



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Sofern Du Schauspieler findest die kostenlos für einen Film spielen der dann für Dich Rendite bringen soll,
ja da ist ein Vertrag wirklich nötig.
Ein schriftlicher Vertrag sichert Dich und den Darsteller ab.
Darin sollten die Art und Umfang der Verwertungsrechte und die ( nicht gezahlten Honorare ) geregelt sein.
Andernfalls könnten Sie die Aufführung/Veröffentlichung verbieten und/oder Schadenersatz fordern.
Dasselbe gilt für Musikproduktionen.
Wenigstens eine Rückstellung solltest Du ihnen anbieten.
Verträge gibt´s dazu haufenweise in Google.
17:26
Was soll ich da am Besten in Google eingeben?
Vielen Dank
17:59
muster rückstellungsvertrag
Hier im Forum: http://www.hackermovies.com/45182/vertra g-rueckstellung
Auch gut zu wissen: http://moviecollege.de/filmschule/produk tion/vereinbarungen.htm (da gibts im Shop auch gleich Muster zu kaufen)
Im Zweifelsfall gleich zum Profi oder mindestens das hier lesen:
http://www.amazon.de/Filmrecht-Kino-TV-G esch%C3%A4ft-Patrick-Jacobshagen...
Generell würde ich wenn es um eine richtige Produktion geht immer lieber zum Anwalt gehen und nicht auf Infos aus dem Internet vertrauen.
CU
Flo
18:12
Der Jacobshagen ist ein sehr guter Tipp. Empfehlenswert. Auch wenn er manche Illusionen
sauber zerstört. (Nur so als Hinweis: Fast sämtliche Mitwirkenden bei Filmproduktionen
sind Festangestellte, bzw. so zu behandeln. Der Versuch, sich da raus zu tricksen,
hat schon einige Firmen ruiniert.)
Ach ja: Finger weg von Rückstellungsverträgen, vor allem keine aus dem Netz benutzen.
Die lösen bei Arbeitsrechtlern nur Lachanfälle aus - und sind unwirksam bis sittenwidrig.
Finanzämter, Berufsgenossenschaft und die Sozial- und Krankenkasse halten da übrigens
sofort die Hand auf. Völlig egal, was im Rückstellungsvertrag steht.
Fazit: Eigentlich sollte die Vertragsgestaltung nur ein versierter Produktionsleiter übernehmen.
18:35
Alle einseitigen Verträge sind in Deutschland sittenwidrig.
Das heißt ein Schauspieler kann IMMER (auch wenn vertraglich etwas anderes geregelt wurde) bei einem kommerziellen Erfolg auch nachträglich Geld verlangen. Dies gilt auch für Musiker.
Viele Grüße
Digi.
23:22
"Wenn ich Schauspieler hab, die kostenlos mitspielen und ich den Film verkauf,
wie sichere ich mich ab, dass sie kein Anspruch erheben können."
was bist du denn fuer ein ausbeuter?
01:30
Warum ist er ein Ausbeuter wenn die Leute damit einverstanden sind? Wird ja schließlich keiner gezwungen.
02:49
Der Erlös von dem Film wird gespendet. Wissen auch alle. Ich will nur nicht, dass dann einer auf die Idee kommt. Verstehst?
21:07
Wie verhällt sich das eigentlich mit Laiendarstellern? Die Leute sind ja keine gewerblichen Schauspieler. Zählen sie dennoch als solche wenn sie an einer Low-Budget Produktion mitwirken und können sie nachträglich Forderungen stellen?
02:57
Na ja, es funktioniert so ziemlich nach dem Prinzip: Ich bin in einem Film zu sehen, also habe ich auch Anspruch auf gewisse Rechte. Da ist es egal, ob Laie oder Profi, wer als Person direkt im Film zu sehen ist, der hat auch automatisch das Recht zu sagen "das mit mir darf nur gezeigt werden, wenn..."
Anders verhält es sich bei Komparsen, die nicht persönlich identifiziert werden können - sprich: Wenn du eine Masse an Leuten hast und dabei nicht den Fokus auf individuelle Personen legst, haben die weniger Rechtsansprüche. Dieses schwammige Rechtsverhältnis kommt aus der Presse-Berichtserstattung, die natürlich z.B. beim Filmen des Publikums bei einem Fußballspiel nicht jeden einzeln fragen können.
Schlage aber vor, prinzipiell mit jedem, den du absichtlich filmst, mündlich die wichtigsten Eckpunkte klar zu stellen. Das reicht für die meisten Fälle im Low-Budget und bei freundlichem Umgang miteinander...
Gruß
Chris
08:35
"Schlage aber vor, prinzipiell mit jedem, den du absichtlich filmst, mündlich die wichtigsten Eckpunkte klar zu stellen."
schriftlich. einmal verfassen (lassen) und vielfach ausdrucken, in kameratasche immer dabei haben (nebst funktionierenden kugelschreiber). rueckseite ist uebrigens brauchbar fuer weissabgleich... ;-)
"Dieses schwammige Rechtsverhältnis kommt aus der Presse-Berichtserstattung..."
nein, "kommt" nicht daher, wird nur hier offensichtlich angewendet. ist nicht schwammig, sondern genau definiert, findest du in deutschen gesetzen (persoenlichkeitsrecht, recht am eigenen bild etc).
hier treffen auch vielfaeltige rechte aufeinander. deshalb besser, sich schriftlich abzusichern.
denn grundsaetzlich ist vom aufzunehmenden "stillschweigend" das recht am eigenen bild eingeraeumt worden, schliesslich hat er (offenbar wissentlich) vor der kamera agiert, geschauspielert, rede und antwort gestanden.
nur nutzt dieses zunaechst eingeraeumte recht nix, wenn kein recht zum bearbeiten, zum vertrieb auf diversen medien, raeumlich, zeitlich, weiterveraeusserung an dritte nicht moeglich ist.
in dem fall haste unnuetzes rohmaterial...
12:46
ich hab die erfahrung gemacht das ich musik von einer band bekommen habe. diese hatte zu dem zeitpunkt des entgegenkommens noch kein album released und hat mit mit jedem einzelnen bandmitglied schriftlich das ehrenamtliche zur verfügung stellen bestätigt. als dann das album im handel erschien wurde es automatisch bei der gema registriert. nun hatte die gema aber nachträglich forderungen erhoben, völlig belanglos was die band vorher abgesegnet hatte. alles rechtens. auch solltest du wissen das wenn eine band bei einem label, egal ob indie oder major, unter vertrag ist, die band keinerlei rechtliche verträge von sich aus abschließen darf. kann sie schon aber die sind rechtswidrig. letztenendes hat das label das vertragsrecht und da kann der musiker privat es noch so lieb meinen, wenn sich das label querstellt und die musik bei der gema gemeldet ist, musst du auf jeden fall tantiemen zahlen.
17:07
"als dann das album im handel erschien wurde es automatisch bei der gema registriert."
dann war die band bereits gema-mitglied. so etwas muss man natuerlich wissen...
"wenn sich das label querstellt und die musik bei der gema gemeldet ist, musst du auf jeden fall tantiemen zahlen."
wenn sich das label querstellt, dann ist's grunsaetzlich essig. da spielt die gema auch keine rolle mehr.
13:02
nein das stimmt nicht. wenn eine band erst nachträglich gema mitglied wird, hat die gema das recht auch gebühren zu verlangen für verwendungen aus der zeit als die band noch nicht angemeldet war. du wirst mir was erzählen, ich habs ja wohl live erlebt und der bandleader ist einer meiner besten kumpels. da weiß ich genau wann die band angemeldet war und wann nicht. die gema spielt immer die 1. rolle...auch wenns das label schon längst nicht mehr gibt sind gema gebühren noch fällig. einmal registriert heißt gebühren zahlen. alles andere ist nicht relevant.
21:26
du hast mich nicht verstanden. DU schriebst, als das album im handel erschien, wurde es AUTOMATISCH bei der gema registriert. worauf ich antwortete, dann war die band zu diesem zeitpunkt bereits gema-mitglied. was ist daran nun falsch? ist doch die gema nicht dran "schuld". :-)
nicht jedes mucke, die im handel erscheint, ist gemapflichtig. die gema nimmt die interessen ihrer mitglieder wahr.
alles andere ist doch richtig und ich glaube dir doch. mir ist das sonnenklar und eben dumm gelaufen. habe oft mit der gema zu tun. allerdings nie stress. im gegenteil, fuer mich gestaltet sich anmeldung/abrechnung deutlich einfacher.
10:24