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1 - Grundlagen Wie unterscheidet sich der Vertrieb und Verkauf von einem FSK 16 Film (DVD) im Unterschied zu einem FSK 12 Film? Was sind konkrete gesetzliche Anforderungen, und wie verhält sich der Handel?

Hi,
ich kenn mich da jetzt auch nicht top aus, aber für die Distribution sollte FSK 16, oder FSK 12 doch eigentlich keine Rolle spielen, da beides regulär beworben/verkauft werden darf.
Interessant wird es ja erst hier:
Nach § 12 Abs. 3 JuSchG dürfen Bildträger, die nicht oder mit „Keine Jugendfreigabe“ (bzw. vor Inkrafttreten des JuSchG mit „FSK 18“) von den Obersten Landesjugendbehörden oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle gekennzeichnet sind, nicht im Versandhandel angeboten oder überlassen werden. Zuwiderhandlungen stellen bei diesen Bildträgern eine Ordnungswidrigkeit nach § 28 Abs. 1 Nr. 16 JuSchG dar.
Ob FSK 16, oder 12 ist ja nur eine Zielgruppenveränderung, aber keine Vertriebsänderung.
mfg
Manuel
10:20
Es gibt keine gesetzlichen Anforderungen!
FSK heißt ja auch voll ausgeschrieben freiwillige Selbstkontrolle.
Wie sich der Handel verhält? Dazu schaut man in nächsten Mediamarkt in der DVD-Abteilung nach. Außer Pronos und extrem hartem Horror findet man da alles im Regal.
Die Bewertungskriterien der FSK kann man von eben dieser FSK anfordern.
Persönlich habe ich den Eindruck, dass bei FSK 12 im Gegsatz zu FSK 16 Gewalt und Sexualität eher abstrakter dargestellt werden. Wenn geschossen wird, dann spritzt kein Blut oder Hirnmasse, sondern der Getroffene fällt einfach um.
11:17
"Persönlich habe ich den Eindruck, dass bei FSK 12 im Gegsatz zu FSK 12 Gewalt und Sexualität eher abstrakter dargestellt werden. Wenn geschossen wird, dann spritzt kein Blut oder Hirnmasse, sondern der getroffene fällt einfach um."
Ich gehe schwer davon aus, dass Du im Gegensatz zu "FSK 16" meinst. :)
Mal davon abgesehen, ist Schindlers Liste auch mit FSK 12 gekennzeichnet. Und wenn ich mir die FSK 16 Freigabe von Saving Private Ryan durch den Kopf gehen lasse, weiss ich nicht so genau, wer das Zeug testet... Achso, Moment... hat ja geschichltichen Lehrwert für uns Deutsche *tststs*
10:54
Danke für eure Antworten. Mein Film ist nämlich ab 16 freigegeben und ich habe noch die Möglichkeit Einspruch einzulegen. Aber solange 16 keine Probleme im Verkauf macht sehe ich die Sache so: 16 ist mehr evil als 12 hahahaha!
11:21
Man könnte aber auch denken: "Hmm, FSK16? Ist sicher die gekürzte 18er-Fassung..." (Schau Dir mal die Terminator-1-FSK16 Fassung an *aarg* :-)...
12:06
ja oder so ähnlich
denn abgesehen von den kritiken die ich so gehört habe schaue ich mir transporter 3 nicht an weil der plötzlich FSK12 ist und nicht wie die vorgänger 16 - was nicht auf die qualität schließen lässt aber bei gewissen fsk's hat man gewisse vorstellungen.
und 16er ratings sind ja im großen und ganzen in ordnung solange es eben keine verkürzte 18er fassung ist.
aber wir sind alle froh das das rating jetzt schön groß vorne am cover drauf ist ;)
17:34
Na sicher! Ist schließlich ganz wichtig; also das unsere Gesellschaft all die Jahre ohne funktionieren konnte...
07:21